Nutzungsbedingungen
Allgemeines
Als Eigentümer - nachfolgend Vermieter genannt - des Ferienhauses "Villa Madeleine" in Le Barcarès, Südfrankreich, bieten wir das Haus für die Kurzzeitvermietung (i. R. max. 3 Wochen) zur Übernachtung als Ferienvermietung auf dieser Webseite an. Es findet keine Dauervermietung statt.
Es werden keine Pauschalreisen oder damit verbundene Reiseleistungen vermittelt.
Die Webseite ist ausschließlich für den privaten Gebrauch gestattet. Eine kommerzielle Nutzung erfordert unser Einverständnis und ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erlaubt. Bei missbräuchlicher oder betrügerischer Nutzung behalten wir uns vor den Rechtsweg zu beschreiten.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit zulässig, wird als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters vereinbart.
Umfang und Beschreibung des Objektes:
Es handelt sich um ein Ferienhaus mit Terrasse und Balkon. Das Haus verfügt über eine Wohnküche, 3 Schlafzimmern, Bad und sep. Toilette, verteilt über 2 Etagen. Dazu steht ein PKW-Abstellplatz auf einem abgeschlossenen Gelände zur Verfügung.
Die Nutzung des PKW-Abstellplatzes während des Aufenthaltes sowie die Internetnutzung/Gast-WLan stehen kostenlos zur Verfügung.
Vertragsabschluss und Buchungsprozess
Der Vertrag über die Anmietung der Ferienunterkunft kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Mieter, vorbehaltlich des Zahlungseinganges der Anzahlung von 25% des Gesamtbetrages innerhalb von 14 Tagen nach Buchung, zustande.
Der Restbetrag ist spätesten vier Wochen vor Mietbeginn auf das Konto des Vermieters zu überweisen.
Sollte die Anzahlung nicht innerhalb der 14 Tage erfolgen, so wertet der Vermieter den Vertrag als nicht zustande gekommen und gibt den reservierten Zeitraum für erneute Vermietung frei.
Ebenso wertet der Vermieter das Ausbleiben der rechtzeitigen Restzahlung als Rücktritt vom Vertrag zum Zeitpunkt der Fälligkeit des fehlenden Zahlungseinganges, verbunden mit den Konsequenzen des Rücktrittes (Stornierungskosten) für den Mieter.
Beträgt der Zeitraum zwischen Buchung und Mietbeginn 4 Wochen oder weniger, ist die Zahlung des gesamte Betrages sofort in voller Höhe fällig und Vorrausetzung für das Zustandekommen des Vertrages.
Alle Zahlungsvorgänge werden über folgende Bankverbindung abgewickelt:
Bankverbindung des Vermieters:
Kontoinhaberin: Ingrid Claas
Bank: Postbank
IBAN DE62 5001 0060 0665 0266 03
BIC: PBNKDEFF
Stornierung
Wenn der Mieter vom Vertrag zurücktritt, wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Ersatzmieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Bei Stornierung durch den Mieter gelten folgende Bedingungen:
- Rücktritt bis zum 50. Tag vor Mietbeginn 20% des Mietpreises
- Rücktritt bis zum 30. Tag vor Mietbeginn 40% des Mietpreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
- bei Nichtanreise oder Abbruch während des Aufenthaltes 100% des Mietpreises.
Erklärungen und Absprachen, die mündlich erfolgen und nicht schriftlich (z.B. per E-Mail oder WhatsApp) bestätigt werden, können grundsätzlich keine rechtliche Wirkung entfalten. Dies dient der Rechtssicherheit beider Parteien.
Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten
Es gelten die im Preisberechnungs- und Buchungsformular angegeben Beträge und Fälligkeiten. Dies gilt ebenso für eventuelle Stornierungen und die damit verbundenen Kosten.
Kaution: Höhe, Zahlungsmodalitäten und Rückerstattung
Die Kaution beträgt 300.-- Euro und ist in der Gesamtrechnung enthalten. Sie wird - sofern keine Mietschachschäden festgestellt werden - in der Regel 14 Tagen (spätestens nach 4 Wochen) nach Beendigung des Mietverhältnisses auf den gleichen Zahlungsweg auf dem die Mietzahlungen erfolgt sind, zurückerstattet.
An- und Abreise, Schlüsselübergabe und Zustand der Mietsache
An- und Abreisetag ist jeweils samstags. Anreise ab 17:00 Uhr und Abreise bis 9:00 Uhr. Der Gast ist verpflichtet, die voraussichtliche Ankunftszeit mindestens 1-2 Tage vor der Anreise mitzuteilen, insbesondere bei Anreisen nach 20:00 Uhr. Regelungen zur Schlüsselübergabe sind mit unserem Ansprechpartner vor Ort abzustimmen (Telefon, E-Mail WhatsApp). Er wohnt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Objekt.
Der Gast ist für das Ferienobjekt und dessen Einrichtung verantwortlich und hat diese pfleglich zu behandeln. Das gilt insbesonders für das Induktions-Kochfeld. Das - anders als bei Cerankochfeldern - sehr leicht mit Wasser und Spülmittel einfach und leicht zu reinigen ist. Ein Kratzen und Schaben ist nicht erforderlich und würde das Kochfeld beschädigen.
Beanstandungen bei Bezug der Räumlichkeiten müssen unverzüglich gegenüber dem Gastgeber bzw. Ansprechpartner vor Ort geltend gemacht werden. Bei Abreise ist das Objekt besenreinen zu übergeben. Das Geschirr ist Spülmaschinen gereinigt wieder einzuräumen. Kühl- und Gefrierschrank sind vollständig auszuräumen und feucht auszuwischen. Alle Lebensmittel sind vor Abreise zu restlos entfernen. Das gilt vor allem auch für Zucker und Mehl. Die Mülleimer sind zu entleeren und sämtlicher Verpackungsmüll zu entsorgen.
Nutzung der Mietsache (z.B. Personenzahl, Haustiere, Rauchverbot, WLAN-Nutzung)
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen (maximal 6) genutzt werden. Eine Nutzung durch mehr Personen ist nur in Ausnahmefällen möglich und im Voraus mit dem Vermieter abzustimmen und nur mit Genehmigung des Vermieters möglich. Der Gastgeber ist berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen zu verweisen
Es gilt ein striktes Rauchverbot im gesamten Ferienhaus. Bei Zuwiderhandlung hat der Mieter alle daraus folgenden Kosten unabhängig von der Höhe der Kaution zu tragen.
Hunde sind erlaubt (maximal 2).
Pflichten des Mieters (Sorgfaltspflicht, Mängelanzeige)
Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang und ausschließlich zur üblichen Nutzung der gemieteten Gegenstände und des Mietobjekts. Beiliegende Anweisungen sind zu befolgen. Jeder auftretende Mangel, Schaden, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände ist dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Eine verspätete Meldung kann zum Ausschluss von Schadenersatzansprüchen führen. Diese Anforderung an die unverzügliche Mängelanzeige ist entscheidend: Eine sofortige Benachrichtigung durch den Mieter ist eine Voraussetzung dafür, dass der Mieter seine Rechte (z.B. auf Mängelbeseitigung oder Mietminderung) geltend machen kann. Umgekehrt schützt diese Klausel den Vermieter, indem sie sicherstellt, dass er zeitnah über Probleme informiert wird, um diese schnell beheben zu können und Ansprüche für Schäden zu vermeiden, die bei rechtzeitiger Meldung hätten verhindert werden können.
Die Entwendung der Mietgegenstände ist vom Mieter unverzüglich dem Ansprechpartner vor Ort und ggfls. Ermittlungsbehörden anzuzeigen. Dem Mieter obliegt es, den Untergang oder die Entwendung nachzuweisen.
Die Nutzung des WLAN-Zugangs bzw. des Internets ist kostenlos möglich. Ein Anspruch auf einen funktionsfähigen Hotspot oder eine bestimmte Abdeckung/Geschwindigkeit besteht nicht. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Zugang im Falle notwendiger technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Dienste über den Hotspot genutzt werden können (Port-Sperrungen sind möglich), und der Vermieter kann den Zugang zu bestimmten Seiten oder Diensten nach billigem Ermessen sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten). Das Gäste-WLAN ist als internes WLAN für Gäste des Vermieters zu deklarieren, nicht als öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienst. Voraussetzung für die Nutzung ist die Registrierung und/oder die Akzeptanz der Nutzungsbedingungen. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten, und der Nutzer haftet für jedwede Nutzung unter seinen Zugangsdaten.
Zusätzliche Regelungen zur Nutzung des Internetrouters:
- Ausfall und technische Störungen: Der Vermieter gewährleistet nicht, dass der Hotspot störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann, und kann keine Übertragungsgeschwindigkeiten garantieren. Der Zugang zum Hotspot kann im Falle notwendiger technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung geändert, beschränkt oder eingestellt werden. Es besteht kein Anspruch auf Nutzung des Hotspots; der Vermieter kann den Zugang jederzeit ohne Angabe von Gründen einschränken oder einstellen.
Missbrauch und Haftung des Nutzers: Der Mieter ist verpflichtet, die erhaltenen Zugangsdaten geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Sollten Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass unbefugte Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben oder erlangen werden, muss der Mieter den Vermieter unverzüglich informieren. Der Mieter haftet als Nutzer für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter seinen Zugangsdaten ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Vermieter haftet nicht für Datenverlust, der bei Einsatz vermieteter Speichermedien entsteht; der Mieter hat für eine sichere Datensicherung zu sorgen. Ebenso wird die Haftung für die Kompatibilität von gemieteten Geräten untereinander oder zu Geräten des Kunden ausgeschlossen; die Prüfung obliegt hier dem Mieter.
Haftung des Mieters für Schäden am Mietobjekt
Eine gültige Privathaftpflichtversicherung des Mieters ist Voraussetzung für die Gültigkeit des Mietvertrages.
Der Mieter haftet für Schäden, die infolge von Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder Diebstahl entstehen. Dies umfasst auch abhanden gekommenes Zubehör und das Mietgerät selbst zum Preis der Neubeschaffung. Für mutwillige Zerstörungen oder Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Das gilt auch für Schäden die durch Kinder, die in der Vermietung eingeschlossen sind, ebenso wie für Schäden die durch Hunde des Mieters verursacht wurden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems bei Schlüsselverlust sind ebenfalls vom Gast zu tragen.
Haftung des Vermieters
Schadensersatzansprüche des Mieters, insbesondere wegen Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen, werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Vermieter übernimmt keine Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz für Schäden und Folgeschäden, einschließlich Verdienstausfall oder entgangenem Gewinn. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben könnten, ist ausgeschlossen.
Der Vermieter haftet zudem nicht für Datenverlust, der bei Einsatz vermieteter Speichermedien entsteht; der Mieter hat für eine sichere Datensicherung zu sorgen. Ebenso wird die Haftung für die Kompatibilität von gemieteten Geräten untereinander oder zu Geräten des Kunden ausgeschlossen; die Prüfung obliegt hier dem Mieter. Für eine Beeinflussung des Mietobjekts durch höhere Gewalt (z.B. landesübliche Strom- und Wasserausfälle, Unwetter) oder unvorhersehbare/unvermeidbare Umstände wird keine Haftung übernommen. Der Vermieter haftet auch nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.
Definition und Anwendbarkeit von "Höherer Gewalt" :
"Höhere Gewalt" ist ein unabwendbares Ereignis, das auf äußere Einflüsse zurückzuführen ist und auch bei äußerster Sorgfalt nicht abgewendet werden kann. Beispiele hierfür sind Naturkatastrophen (wie Hurrikans), lebensbedrohliche Epidemien oder Streiks von Drittparteien (z.B. Fluglotsen). Gerichte legen den Begriff "Höhere Gewalt" jedoch eng aus. Selbst einzelne Terroranschläge begründen dies oft nicht, es sei denn, das Mietobjekt selbst wurde direkt durch den Anschlag zerstört.
Kann die Ferienwohnung oder die Mietsache wegen höherer Gewalt nicht genutzt werden, so muss der Gast die Miete nicht zahlen.
Der Mietpreis ist in diesem Fall ohne Stornogebühren zurückzuzahlen (Rückabwicklung); ein zusätzlicher Anspruch auf Schadensersatz besteht in der Regel nicht. Stornogebühren entstehen in diesem Fall nicht.
Wichtig: Nicht zu Fällen höherer Gewalt zählen Situationen, in denen der Grund für die Nichtnutzung im Verantwortungsbereich des Gastes liegt (z.B. Krankheit, persönliche Gründe, Reiseunfähigkeit ohne höhere Gewalt). In solchen Fällen schuldet der Gast grundsätzlich den vereinbarten Mietpreis. Jedoch ohne die nicht anfallenden zusätzlichen Kosten (wie z.B. für Hunde).
Empfehlung zur Vermeidung von Stornokosten: Der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung
Für den Fall, dass einzelne Klauseln dieser Nutzungsbedingungen einen Mangel aufweisen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder gesetzlichen Bestimmungen widersprechen, bleiben die übrigen Vereinbarungen unberührt und behalten ihre Gültigkeit.